Personen mit einem Einkommen um oder am Existenzminimum wohnhaft in den Gemeinden Thal, Staad, Altenrhein, Rheineck, St. Margreten, Lutzenberg, Walzenhausen.
Als Nachweis gelten einer der drei folgenden Nachweisen:
- Berechtigungsschreiben vom Sozialamt
- Caritaskarte (kann auf der Gemeinde oder bei einer Caritas-Stelle beantragt werden) oder
- KulturLegi Karte