Wer darf Lebensmittel beziehen


Personen mit einem Einkommen um oder am Existenzminimum wohnhaft in den Gemeinden Thal, Staad, Altenrhein, Rheineck, St. Margreten, Lutzenberg, Walzenhausen. 

Als Nachweis gelten einer der drei folgenden Nachweisen:

- Berechtigungsschreiben vom Sozialamt

- Caritaskarte (kann auf der Gemeinde oder bei einer Caritas-Stelle beantragt werden) oder 

- KulturLegi Karte